Honorare und Rückerstattung

Wir alle denken ganzheitlich und sehen die Gesamtheit wichtiger als eine bestimmte „Diagnose“. Trotzdem müssen wir uns vor der Sozialversicherung festlegen, welchen Namen bzw. welche Codierung die aktuelle Erkrankung hat, damit es eine Rückverrechnung durch die Krankenkassen geben kann. Die Praxis Possnigg hat die Möglichkeit, über Dr. Günther Possnigg als Neurologen oder über Dr.in Marlies Possnigg als Psychiaterin zu verrechnen.

Da in den letzten Jahren bei den Sozialversicherungen ein Umdenken in Bezug auf „Neurologie“ und „Psychiatrie“ stattgefunden hat, wurden die beiden Fächer verrechnungstechnisch getrennt. Das bedeutet, dass es für psychiatrische Leistungen, die ja ohne apparativen Aufwand geschehen, derzeit recht gute Vergütungen durch die Sozialversicherungen gibt. Andrerseits sind – in den westlichen Bezirken Wiens – keine neuen Kassenverträge ausgegeben worden. Daher ist es erforderlich, psychiatrische Leistungen über das Wahlarztsystem zu verrechnen. Das heißt, Sie müssen zunächst bezahlen, erhalten aber durch das WAH-System sehr rasch die vorgesehene Summe rückerstattet. Der Anteil der Rückerstattung ist im psychiatrischen Bereich sehr hoch.

So rechnen wir ab

Neurologische Leistungen bei Dr. Günther Possnigg rechnen wir bei BVAEB, SVS und KFA direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Psychiatrische Leistungen bei Dr.in Marlies Possnigg sowie alle Leistungen bei ÖGK-Versicherten bezahlen Sie bei uns. Nach der Bezahlung reichen wir Ihre Honorarnote samt Zahlungsbestätigung mit Ihrer Zustimmung online bei Ihrer Sozialversicherung ein, den vorgesehenen Betrag erhalten Sie innerhalb weniger Tage auf Ihr Konto.

Für unsere ärztlichen Leistungen aus beiden Bereichen haben wir fixe Tarife, die Ihnen unsere Assistentin am Telefon erklären wird. Unsere Honorarnoten sind immer sehr detailliert, damit es den Krankenversicherungen erleichtert wird, die Rückerstattung zu veranlassen. Auf den Honorarnoten ist bereits ein Bereich für die Einreichung vorgesehen. Die Honorare für ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen sind sofort fällig.

Die Kosten der Psychotherapie werden individuell im Erstgespräch besprochen und vereinbart. Auch hier ist eine Rückverrechnung mit der Kasse möglich.

Achtung: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für unsere Patienten. Das bedeutet, dass für Sie ein Zeitfenster vorgesehen ist, in dem Sie wirklich Zeit haben, bei uns anzukommen. Es bedeutet aber auch, dass wir von Ihnen etwas Verbindlichkeit brauchen. Daher bitten wir um rechtzeitige Absagen, wenn einmal etwas dazwischenkommt. Rechtzeitig bedeutet: ärztliche Termine bis 24 Stunden vorher, Psychotherapie-Termine bis 48 Stunden vorher. Das Wochenende zählt dabei nicht mit – für einen Termin am Montag ist die Absage daher bis Freitag 13 Uhr möglich, bei Psychotherapie bis Donnerstag 13 Uhr. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir auf Empfehlung der Ärztekammer bei Nichteinhalten des Termins ohne Absage eine Zeitverzugsgebühr verrechnen können.