Telemedizin
Falls Sie durch Krankheit oder Quarantäne verhindert sind, in der Praxis persönlich zu einem Folgetermin zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, einen Termin auch per Telefon oder Videotelefonie wahrzunehmen. Dies wird Ihnen von der Assistentin angeboten, die Ihnen auch genauere Details dazu erklärt. Falls es für Sie andere Gründe für einen telemedizinischen Termin geben sollte, kann ein solcher vereinbart werden. Der Ersttermin muss aber immer persönlich abgehalten werden.
Trotz des höheren technischen Aufwands gelten für telemedizinische Termine dieselben Honorare wie für persönliche Termine.