Honorare und Rückerstattung

Wir alle denken ganzheitlich und sehen die Gesamtheit wichtiger als eine bestimmte „Diagnose“ Trotzdem müssen wir uns vor der Sozialversicherung festlegen, welchen Namen bzw. welche Codierung die aktuelle Erkrankung hat, damit es eine Rückverrechnung durch die Krankenkassen geben kann. Die Praxis Possnigg hat die Möglichkeit über Dr. Günther Possnigg als Neurologe oder über Dr. Marlies Possnigg-Dorninger als Psychiaterin sowie über Dr. Patrik Hanke, Psychiater, zu verrechnen.

Da in den letzten Jahren bei den Sozialversicherungen ein Umdenken in Bezug auf „Neurologie“ und „Psychiatrie“ stattgefunden hat wurden die beiden Fächer verechnungstechnisch getrennt. Das bedeutet, dass es für psychiatrische Leistungen, die ja ohne apparativen Aufwand geschehen, derzeit recht gute Vergütungen durch die Sozialversicherungen gibt. Andrerseits sind – in den westlichen Bezirken Wiens – keine neuen Kassenverträge ausgegeben worden. Daher ist es erforderlich psychiatrische Leistungen über das Wahlarztsystem zu verrechnen. Das heißt, Sie müssen zunächst bezahlen, erhalten aber durch das WAH – System sehr rasch die vorgesehene Summe rückerstattet. Der Anteil der Rückerstattung ist im psychiatrischen Bereich sehr hoch.

Für neurologische Diagnosen bzw. Leistungen kann derzeit noch eine Behandlung auf Krankenkasse erfolgen, wenn Sie BVA, KFA oder SVS haben.

Für unsere ärztlichen Leistungen aus beiden Bereichen haben wir fixe Tarife, die Ihnen unsere Assistentin am Telefon erklären wird. Unsere Honorarnoten sind immer sehr detailliert, damit es den Krankenversicherungen erleichtert wird, die Rückerstattung zu veranlassen. Auf den Honorarnoten ist bereits ein Bereich für die Einreichung vorgesehen. Die Honorare für ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen sind sofort fällig.

Die Kosten der Psychotherapie werden individuell im Erstgespräch besprochen und vereinbart.
Auch hier ist eine Rückverrechnung mit der Kasse möglich.

Achtung: wir nehmen uns ausreichend Zeit für unsere Patienten. Das bedeutet, dass für Sie ein Zeitfenster vorgesehen ist, in dem Sie wirklich Zeit haben bei uns anzukommen. Es bedeutet aber auch, dass wir von Ihnen etwas Verbindlichkeit brauchen. Daher bitten wir um rechtzeitige Absagen, wenn einmal etwas dazwischen kommt. Rechtzeitig bedeutet am Vortag bis 13 Uhr und wenn ein Termin am Montag ist, am Freitag bis 13 Uhr. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir auf Empfehlung der Ärztekammer bei Nichteinhalten des Termins ohne Absage eine Zeitverzugsgebühr verrechnen können.