Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ordination
Dr. Günther Possnigg, Dr. Marlies Possnigg-Dorninger und Dr. Patrik Hanke
Wir dürfen Sie auf die nachfolgenden Vertragsbedingungen hinweisen, die bei Inanspruchnahme von ärztlichen und nicht-ärztlichen Dienstleistungen in unserer Ordination in Kraft treten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ordination Dr. Günther Possnigg und Dr. Marlies Possnigg-Dorninger (im Text „Ordination“ oder „wir“ genannt) und Patienten/-innen (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Behandlungsverträge im Sinne des §49 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient:in das generelle Angebot unserer Ordination annimmt und sich wegen Beratung/Untersuchung/Therapie an uns wendet.
Als Patient:in unserer Praxis können Sie eine Beratung/Untersuchung/Therapie in Anspruch nehmen.
Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, uns diese wahrheitsgemäß zu schildern.
Die Behandlung in unserer Ordination enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, uns darüber zeitnah zu informieren.
Therapie und Beratung:
Wir können den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Vertragsparteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt. Behandlungsspezifischen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Honorar, Bezahlung und Ausfallshonorar: Nach der erbrachten ärztlichen Leistung wird eine Honorarnote gestellt, die sofort fällig ist. Diese kann nach Bezahlung sofort (wenn gewünscht von uns) bei Ihrer Sozialversicherung eingereicht werden. Die Rückerstattung durch die SV erfolgt in einigen Tagen.
Für Wahlarztleistungen gelten pauschale Honorarsätze. Besondere Leistungen wie Spezialuntersuchungen, spezielle Behandlungen, Befunde, Bestätigungen und Angehörigengespräche erfordern einen zusätzlichen ärztlichen Aufwand und haben daher eigene Tarife. Diese werden vor der Erbringung der Leistung bekannt gegeben. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung, üblicherweise in bar oder per Karte.
Es ist wichtig, dass Sie vereinbarte Termine auch tatsächlich einhalten oder rechtzeitig absagen!
Sie können Ihre ärztlichen Termine, die Dienstag bis Freitag stattfinden, bis 24 Stunden davor telefonisch oder per Mail absagen. Für Montagstermine ist die Absagefrist bis Freitag 13 Uhr einzuhalten. Für Psychotherapie-Termine gilt eine Absagefrist von 48 Stunden bzw. Donnerstag 13 Uhr. Falls es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich physisch in die Ordination zu kommen, kann ein Termin ausnahmsweise auch per Videotelefonie oder telefonisch stattfinden.
Werden Termine nicht zeitgerecht vorher storniert, verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro. Dies gilt auch für Patienten, die eine Kassenleistung in Anspruch zu nehmen beabsichtigen.
Kostenerstattung:
Bei Wahlarztleistungen besteht generell keine Zulassung zu einer Direktverrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder Patient:in selbst für das Einholen der Information über eventuelle Kostenerstattung /-genehmigung und deren Beantragung verantwortlich ist. Unsere Assistentinnen können Sie dabei allerdings wesentlich unterstützen.
Sie erhalten von uns eine sofort fällige Honorarnote, die auf der die Einreichung bei Ihrer Sozialversicherung vorbereitet ist. Diese senden Sie entweder sofort über unser WAH (Wahlarzthilfe) Programm oder per Mail, Post bzw. persönlich an die zuständige Wahlarztverrechnungsstelle ihrer Krankenkasse übermitteln. Die Höhe der Rückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die der Sozialversicherungsträger einfließen lässt und liegt nicht in unserem Einflussbereich.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens unserer Praxis.
Die Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
Behandlungsdauer und Kündigung:
Die Art der Behandlung bzw. Untersuchung wird zwischen den Vertragspartnern in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und tlw. auch schriftlich vereinbart.
Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich Patient:in oder Arzt dafür entscheiden.
Wir sind berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, z.B. wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn wir aufgrund von (Fach)Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln können oder dürfen oder wenn es Gründe gibt, die uns in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt unser Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht:
Für den Datenschutz gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht nach § 54 Abs. 1 Ärztegesetz 1998.
Patientendaten behandeln wir grundsätzlich vertraulich und erteilen bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten, sowie in jenen Fällen, in denen die Verschwiegenheitspflicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht besteht (siehe § 54 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 6 Ärztegesetz 1998), oder wir zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft gemäß § 54 Abs.4 in Verbindung mit Abs. 5 Ärztegesetz 1998 verpflichtet sind.
Meinungsverschiedenheiten:
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die ärztliche Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Haftung:
Wir übernehmen keinerlei Haftung oder sonstige Gewährleistung für irgendwelche von Ihnen in unserer Ordination eingebrachten Gegenstände.
Wir versichern Sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem neuesten wissenschaftlichen Standard zu behandeln. Eine Einschätzung des Behandlungserfolges bzw. der Behandlungsdauer ist normalerweise zentraler Bestandteil des ärztlichen Gespräches. Da es aber zahlreiche Einflüsse außerhalb des Behandlungskontextes gibt, kann eine derartige Prognose nicht gesetzlich bindend sein und wird bei den Kontrolluntersuchungen neuerlich besprochen.
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